Der Einzug eines Hundes ist für die frischgebackenen Halter mit viel Aufregung verbunden. Eine Sache, die trotz allem Stress in den ersten Wochen nicht in Vergessenheit geraten darf, ist die Anmeldung des Hundes.
Warum Sie Ihren Hund anmelden müssen, wer der richtige Ansprechpartner dafür ist und wie viel Zeit Sie für die Registrierung haben, erfahren Sie im Folgenden.
Wie Sie als Hundehalter vermutlich wissen, müssen Sie für Ihren vierbeinigen Mitbewohner Hundesteuer bezahlen. Deren Höhe kann je nach Wohnort variieren. Zudem fällt die Hundesteuer für sogenannte Listenhunde in vielen Städten deutlich höher als für andere Hunderassen aus.
Damit die Hundesteuer erhoben werden kann, ist es natürlich notwendig, dass Sie den Hund anmelden.
Hunde, die den dritten Lebensmonat vollendet haben, werden steuerpflichtig. Normalerweise haben Sie ab diesem Zeitpunkt zwischen zwei und vier Wochen Zeit, um Ihren Hund zur Hundesteuer anzumelden.
Falls Sie sich keinen Welpen, sondern einen älteren Hund angeschafft haben oder gemeinsam mit Ihrem Vierbeiner umgezogen sind, können Sie normalerweise davon ausgehen, dass für die Anmeldung, beziehungsweise die Ummeldung dieselben Fristen gelten.
Beachten Sie, dass die Regelungen von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein können. Informieren Sie sich daher rechtzeitig darüber, welche Fristen Sie in Ihrer Heimatstadt bei der Hundeanmeldung einhalten müssen.
Die Hundesteuer wird von den Kommunen erhoben. Die Anmeldung des Hundes erfolgt daher in der Regel bei der Stadtkasse Ihres Wohnortes. Beachten Sie jedoch, dass einige Bundesländer ein Hunderegister führen. Ist das der Fall, müssen Hunde in diesen eingetragen werden. Mit dem Eintrag in das Register wird der Hund dann direkt auch zur Hundesteuer angemeldet.
Bevor Sie Ihren Hund anmelden können, müssen Sie sich um den Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung kümmern. Davon abgesehen ist es notwendig, dass Sie Ihren Hund chippen lassen.
Letzteres erledigt der Tierarzt Ihres Vertrauens für Sie. Das Einsetzen des Mikrochips ist in wenigen Augenblicken erledigt und kostet ungefähr 50 bis 60 Euro.
Bei der Anmeldung zur Hundesteuer müssen Sie selbstverständlich Ihre eigenen Daten angeben. Zudem müssen Sie Angaben zur Hunderasse, dem Alter des Tieres und dem Zeitpunkt, seit dem Sie der Besitzer sind, machen.
Darüber hinaus kann es gegebenenfalls erforderlich sein, dass Sie die Daten des Vorbesitzers angeben. Sind Sie zugezogen und wollen Ihren Hund ummelden, müssen Sie vermutlich auch Ihre alte Wohnadresse nennen.
Je nach Bundesland und Hunderasse kann es außerdem sein, dass Sie bei der Anmeldung aufgrund der Rasseliste zusätzliche Unterlagen wie eine Haltungserlaubnis oder einen Sachkundenachweis dabei haben müssen.
In der Regel fallen für das Anmelden eines Hundes zur Hundesteuer keine Kosten an. Es kann aber durchaus sein, dass Sie Ihren Vierbeiner in Ihrer Heimatstadt in ein Hunderegister eintragen und dafür eine Bearbeitungsgebühr entrichten müssen.
Diese dürfte sich in der Regel in einer Größenordnung von maximal 30 Euro bewegen. Genaueres erfahren Sie bei Bedarf im Rathaus oder auf der Webseite der Stadt.
Nach der erfolgreichen Anmeldung Ihres Hundes erhalten Sie die Hundemarke sowie den Bescheid über die Hundesteuer. Die Marke muss von Ihrem Vierbeiner in Zukunft immer getragen werden, sobald Sie mit ihm das Haus verlassen. Davon abgesehen müssen Sie fortan natürlich regelmäßig Hundesteuer zahlen. Diese ist für gewöhnlich einmal pro Jahr fällig.
Die Anmeldung des Hundes ist nicht nur erforderlich, wenn der Vierbeiner neu bei Ihnen eingezogen ist. Sie müssen sich auch dann darum kümmern, wenn Sie umgezogen sind.
Hat sich Ihr Wohnsitz lediglich innerhalb Ihrer Heimatstadt geändert, können Sie den Hund einfach ummelden. Sind Sie hingegen in eine neue Stadt gezogen, ist es notwendig, dass Sie Ihren Hund am alten Wohnsitz abmelden und am neuen Wohnsitz wieder anmelden.
Wenn Sie sich den Gang zur Behörde sparen wollen, haben Sie für gewöhnlich auch die Möglichkeit, Ihren Hund online anzumelden. Im Internet finden Sie sogar Anbieter, die dies auf Wunsch für Sie erledigen.
Die Pflicht zur Hundeanmeldung ist in den Hundesteuergesetzen oder den Kommunalabgabegesetzen der Bundesländer geregelt. Kommen Sie Ihrer Verpflichtung nicht nach, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. In diesem Fall müssen Sie mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe des Bußgeldes für die nicht erfolgte Anmeldung eines Hundes kann zum Teil bei mehreren tausend Euro liegen.
Bedenken Sie in diesem Zusammenhang auch, dass Sie aufgrund der nicht gezahlten Hundesteuer unter Umständen wegen Steuerhinterziehung belangt werden können. Dadurch entstehen Ihnen zusätzliche Kosten und Sie müssen Ihre Steuerschulden letztlich ohnehin begleichen.
Wie Sie sehen, ist es als Halter sehr wichtig, sich rechtzeitig um die Anmeldung des Hundes zu kümmern. Denken Sie daher trotz aller Aufregung, die mit dem Einzug des Vierbeiners verbunden ist, unbedingt daran, innerhalb der vorgegebenen Frist den Gang zur zuständigen Behörde zu erledigen.