Kostenlose Beratung und Bestellung

Rasseliste: Was bedeutet die Einstufung als Listenhund?

Bei den oft auch als Kampfhunde bezeichneten Listenhunden handelt es sich um Rassen, die als potenziell gefährlich eingestuft werden. Ihre Haltung ist daher an besondere Auflagen gebunden, über die sich Halter vor der Anschaffung unbedingt informieren sollten.


Wer für die Einstufung als Listenhund zuständig ist, welche Hunde auf Rasselisten zu finden sind und ob von den Vierbeinern grundsätzlich eine Gefahr ausgeht, erfahren Sie im Folgenden.

Rasseliste

Listenhunde - das Wichtigste im Überblick

  • Seit 2001 gilt in Deutschland für bestimmte Hunderassen ein Einfuhrverbot.
  • Die meisten Bundesländer führen eigene Rasselisten mit Hunden, die als potenziell gefährlich eingestuft werden.
  • Für die Haltung eines Listenhundes gelten besondere Vorgaben, an die sich ihre Besitzer halten müssen.
  • Die vermeintliche Gefahr, die von einer bestimmten Hunderasse ausgeht, lässt sich nicht alleine an der Einstufung als Listenhund festmachen.
  • Mit einer guten Erziehung und einer bedarfsgerechten Beschäftigung kann auch ein vermeintlicher Kampfhund ein toller Familienhund sein.
  • Angehende Halter sollten sich darüber im Klaren sein, dass nicht jeder Hund eine gute Wahl für Anfänger darstellt.

Einfuhrverbot für Listenhunde

Seit dem Jahr 2001 gilt bundesweit ein allgemeines Einfuhrverbot für bestimmte Kampfhunderassen. Dazu zählen neben dem Pitbull und dem Bullterrier auch der American Staffordshire Terrier und der Staffordshire Terrier. Außerdem betrifft das Einfuhrverbot Mischlinge, bei denen eine der genannten Hunderassen eingekreuzt wurde.


Nicht von diesem Verbot betroffen sind Tiere, die nach einem Auslandaufenthalt mit ihrem Halter wieder nach Deutschland einreisen, sowie als Rettungs-, Behindertenbegleit- oder Diensthund eingesetzte Vierbeiner. Zudem ist es erlaubt, Vertreter der aufgezählten Rassen für maximal vier Wochen dauernde Urlaubsreisen einzuführen.

Rasselisten der Bundesländer

Vom bundesweiten Einfuhrverbot für bestimmte Kampfhunderassen einmal abgesehen legen die meisten Bundesländer selbst fest, welche Rassen sie zu den Listenhunden zählen und welche Regelungen bei ihrer Haltung befolgt werden müssen.


Diese sogenannten Rasselisten können sich je nach Bundesland unterscheiden. In manchen Bundesländern gelten Listenhunde grundsätzlich aufgrund ihrer Rassenzugehörigkeit als gefährlich. Andere Bundesländer unterscheiden hingegen zwischen gefährlichen Rassen und Hunden, die wegen ihrer Rasse vermutlich gefährlich sind. Die vermutete Gefährlichkeit kann dann normalerweise individuell im Rahmen eines Wesenstests widerlegt werden.

Folgende Bundesländer unterscheiden in ihren Rasselisten nicht zwischen zwei unterschiedlichen Kategorien:

  • Berlin
  • Bremen
  • Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
  • Rheinland-Pfalz
  • Saarland
  • Sachsen
  • Sachsen-Anhalt

Abgestufte Rasselisten werden aktuell von folgenden Bundesländern geführt:

  • Baden-Württemberg
  • Bayern
  • Brandenburg
  • Hamburg
  • Nordrhein-Westfalen

In Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen gibt es derzeit keine Rasselisten, die über die bundeseinheitlichen Regelungen hinausgehen.

Welche Hunde stehen auf der Rasseliste?

Neben dem Pitbull, dem Bullterrier sowie dem American Staffordshire Terrier und dem Staffordshire Terrier werden noch eine Reihe weiterer Rassen als Listenhunde eingestuft.

Unter anderem stehen auch folgende Hunde in einem oder mehreren Bundesländern auf der jeweiligen Rasseliste:

Welche Auflagen gelten bei der Haltung eines Listenhundes?

Im Normalfall gelten für die Halter von Listenhunden besondere Auflagen. Diese können je nach Wohnort variieren. Halter von Kampfhunden können zum Beispiel zum Vorlegen eines Führungszeugnisses verpflichtet werden. Zum Teil müssen entsprechende Hunde auch einen Wesenstest absolvieren oder beim Gassigehen angeleint bleiben und einen Maulkorb tragen.


Hinweis: Bitte beachten Sie, dass sich die gesetzlichen Vorgaben ändern können. Das gilt sowohl für die in der jeweiligen Rasseliste aufgeführten Hunderassen als auch für die Auflagen, die bei der Haltung zu befolgen sind. Informieren Sie sich daher beim Kauf eines möglichen Listenhundes vorab über die an Ihrem Wohnsitz geltenden Regeln.

Höhere Hundesteuer für Listenhunde

Ein Aspekt, den angehende Besitzer eines Listenhundes im Hinterkopf behalten sollten, ist das Thema Hundesteuer. Denn diese fällt in zahlreichen Städten um ein Vielfaches höher als für andere Hunde aus.


In Frankfurt beträgt die normale jährliche Hundesteuer zum Beispiel 102 Euro, während für gefährliche Hunde pro Jahr 900 Euro fällig werden. In Düsseldorf müssen Halter von Listenhunden 600 Euro statt 96 Euro zahlen. Im benachbarten Köln gibt es bei der Höhe der Hundesteuer hingegen keine Unterschiede. Dort werden für alle Rassen pro Jahr 156 Euro fällig.

Wie gefährlich sind Listenhunde?

Die Bezeichnung als Kampfhund hat ohne Zweifel etwas Bedrohliches an sich. Ob von einem Hund tatsächlich nur aufgrund seiner Rassenzugehörigkeit eine Gefahr ausgeht, lässt sich jedoch nicht pauschal sagen.


Natürlich hat es in aller Regel deutlich ernstere Konsequenzen, wenn große und starke Tiere wie Rottweiler oder Dogo Argentinos zubeißen. Die Ursache für Aggressionen bei Hunden befindet sich jedoch fast ausnahmslos am anderen Ende der Leine. Die Einstufung als Listenhund spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle.


Ein gut erzogener Pitbull kann sich zum Beispiel trotz seines schlechten Rufs problemlos als liebevoller Familienhund erweisen, der Kindern gegenüber sehr rücksichtsvoll auftritt und eine ausgesprochen hohe Reizschwelle besitzt.

Nicht alle Hunde eignen sich für Anfänger

Hunde sind in der Regel nicht von Natur aus aggressiv. Nichtsdestotrotz gibt es im Hinblick auf das Wesen von Rasse zu Rasse mitunter sehr große Unterschiede. Nicht alle Hunde sind für Anfänger gleichermaßen gut geeignet. Während Rassen wie der Golden Retriever ihren Besitzern beispielsweise von Natur aus gefallen wollen, erfordern andere Hunde bei der Erziehung deutlich mehr Erfahrung und Konsequenz.


Wer sich zum ersten Mal einen Hund anschaffen möchte, sollte sich daher im Vorfeld ehrlich fragen, ob er der Aufgabe gewachsen ist und sich die Rasse seiner Wahl tatsächlich für Anfänger eignet. Dabei genügt es allerdings nicht, sich ausschließlich an der Rasseliste des Heimatbundeslands zu orientieren.


Denn auch grundsätzlich nicht als Listenhund geltende Rassen wie der Malinois oder der Deutsche Schäferhund entwickeln bei unzureichender Erziehung und Auslastung schnell Verhaltensauffälligkeiten, die sich als ernstes Problem erweisen können.

Unser Fazit zum Thema Listenhunde

Wie Sie sehen, sind Listenhunde trotz ihres allgemeinen Rufs nicht generell gefährlich. Mit einer vernünftigen Erziehung und einer typgerechten Auslastung kann praktisch jeder Hund zu einem zuverlässigen und friedfertigen Begleiter werden.


Die Einstufung als Listenhund spielt dabei nur eine untergeordnete Rolle. Stattdessen kommt es in erster Linie auf die Erfahrung des Besitzers an, der die Verantwortung dafür trägt, seinen Hund so zu erziehen, dass dieser keine Gefahr für seine Umwelt darstellt.

War diese Seite hilfreich?

Eine Rezension schreiben

Schlecht
Gut
Ernährungsberater
Meine Daten
Normal

Rippen tastbar mit geringer Fettabdeckung, von oben betrachtet Taille erkennbar, von der Seite sichtbare Anhebung der Bauchlinie vor dem Becken.

Körperbau
Aktivität
Das Hundefutter sollte für Folgendes nicht enthalten
Gemüse und Getreide
Fleisch und Fisch
Sonstiges
Gesundheitsprobleme
Besondere Bedürfnisse Ihres Hundes
watsapp-button-icon
bellfore motive